Machbarkeitsstudie und Bewertung der Dachfläche vor der Montage einer PV (Photovoltaik) Anlage
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Beschädigte Dächer nach der Montage einer Photovoltaikanlage
Immer häufiger kommt es nach der Montage zu Wassereintritt oder Undichtigkeiten in der Dachkonstruktion.
Wo liegt der Ursprung der Undichtigkeiten?
Dachziegel oder Betondachsteine wurden unsachgemäß während der Montage beschädigt.
Die PV-Anlage wurde auf einem alten Dach montiert, die Statik und die Lastabtragung durch Wind- und Schneelasten wurden nicht korrekt oder gar nicht berechnet. Der Kunde wurde nicht auf den Zustand der vorhandenen Abdichtung hingewiesen.
Das Problem eines undichten Dachs kann bei Flach-, wie auch bei Steildächern auftreten.
Was ist zu tun, wenn das Dach nach der Montage einer PV Anlage undicht wird?
Vorab sollten Sie die Dachfläche durch einen Sachverständigen begutachten lassen. Durch die Besichtigung und Dokumentation durch den Dachgutachter wird die Funktionsfähigkeit der Dachhaut bestätigt.
Die Beweislast liegt somit beim Handwerksunternehmen.
Beschädigung bei der Montage
Wenn der Installateur oder Dachdecker das undichte Dach verschuldet hat, muss der Verbraucher ihm diesen Mangel beweisen, schriftlich mitteilen und ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Die Fristsetzung hat angemessen zu erfolgen. Wird die Nachbesserung im Rahmen dieser Frist nicht durchgeführt, hat der Käufer das Recht vom Kauf zurückzutreten oder eine Kaufpreisminderung geltend zu machen.
Vom Kauf zurücktreten bedeutet in diesem Fall, dass der Verkäufer die komplette Anlage wieder demontieren, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss.
Bei der Minderung des Preises kann der Verbraucher einen Teil des Preises für die PV-Anlage zurückfordern.
Zu Klärung des Dachschadens benötigen Sie einen Sachverständigen, der die Schäden aufdeckt und zuordnet.
Unklares Verschulden
Wenn es noch nicht klar ist, wer den Schaden verschuldet hat, können oftmals nur Sachverständige die Schuldfrage m nachhinein klären.
Besteht keine Versicherung und kann dem Handwerker kein Verschulden nachgewiesen werden, bleibt der Auftraggeber auf den Kosten sitzen.
In allen Fällen ist es ratsam, sich vor der Installation von einem Gutachter beraten zu lassen, ob die PV-Anlage auf dem bestehenden Dach überhaupt installiert werden kann oder dieses erst saniert werden muss.
Denn jede Demontage der Anlage zur Dachreparatur oder Sanierung bedeutet einen Leistungsverlust, der die Wirtschaftlichkeit der Anlage beeinträchtigt.
Während der Montage sollte ein Sachverständiger den Baufortschritt beobachten und dokumentieren, hierdurch können Mängel zeitnah festgestellt und beseitigt werden, bevor Schäden entstehen.
Nach der Fertigstellung der Anlage sollte noch einmal ein Gutachten erfolgen, bevor die Anlage endgültig abgenommen und in den Betrieb geht.
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