Bauaufsichtliche Zulassung - was bedeutet das?


Wer sich mit Photovoltaikanlagen beschäftigt, stößt zwangsläufig irgendwann auf den Begriff der „bauaufsichtlichen Zulassung“.


Doch was genau heißt das eigentlich?


Solarmodule werden als Bauprodukte geführt und unterliegen damit dem Bauordnungsrecht.
Um bestimmte Materialien oder Zubehör zu verbauenden zu dürfen benötigen diese Materialien eine sogenannte „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“.


Hierzu gehört vor allen Dingen eine Standsicherheit, Schutz vor schädlichen Einflüssen, Verkehrssicherheit, Brand-, Wärme,- Schall- und Erschütterungsschutz sowie der Gesundheitsschutz.
Die statischen Nachweise einzelner Komponenten und Baugruppen lassen sich auf Basis von Normen und Standards ableiten.
Ist ein Bauprodukt jedoch nicht, bzw. noch nicht über eine Norm geregelt, so ist nach § 17 Abs. 3 der Musterbauordnung die Tragfähigkeiten des Produkts über Verwendbarkeitsnachweise in einem Zulassungsverfahren nachzuweisen.


Auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassung achten.


Wenn der Dachhaken eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzt oder durch Einzelberechnung nachgewiesen ist, wie dieser eingebaut wird, kann mit entsprechenden zusätzlichen Maßnahmen eine regelkonforme Eindeckung generiert werden.
Im normal Fall wurden 25 cm breite Metallunterlagen unter die Haken eingedeckt und die Metallunterlage entsprechend an den Seiten gefalzt.
Ebenfalls eine Bewährte Lösung ist der Einbau von sogenannten Modulstützen.


Beschädigung der Ziegel oder Dacheindeckung


Eine wesentliche Problematik besteht, wenn zum Beispiel Dachsteine und/oder Ziegel bearbeitet werden.
Hier entstehen insbesondere im Falzbereich unzulässige Zerstörungen des Ziegels.
Der Ziegel ist, wenn Teile der Falze entfernt werden, nicht mehr regelkonform.
Diese Beschädigung der Ziegel, entspricht somit nicht mehr dem Produktdatenblatt des Fachregelwerkes.
Damit aber noch nicht genug, bei einem Neuwertigen bzw. einer Neueindeckung der Dachfläche verliert der Bauherr die Garantie des Bedachungsmateriales.
Anstatt diverse (billige) Halterungen zu nutzen, die meist auch sehr schlecht eingedeckt werden können und bei denen, insbesondere von fachfremden Betrieben, zum Teil abenteuerliche Hilfsmaßnahmen (Silikone etc.) generiert werden, ist es wesentlich eleganter.
Bei der Montage von Aufdach-Solaranlagen besteht eine weit verbreitete Problematik beim Einbau von Halterungen als sogenannte Dachhaken.

Ob eine Funktionseinschränkung besteht, ist abhängig von der Dachneigung und der gegebenen Unterdeckung.
Unabhängig von der Funktionseinschränkung besteht aber auf jeden Fall eine Regelwidrigkeit und stellt einen sogenannten Mangel dar.
Entscheidend für eine Funktionssicherheit bei gegebenen Dachhaken sind insbesondere das gewählte Unterdach und die Dachneigung.


Hier ist es geboten, die Qualität des Unterdaches den Beanspruchungen nach der Ziegelregel anzupassen und gegebenenfalls sogar zu erhöhen.
Insbesondere bei sehr häufig vorkommenden flacheren Neigungen führen solche Grenzbereiche zu Funktionseinschränkungen und Gewährleistungsansprüchen.
Werden die Halterungen ohne statischen Nachweis montiert oder wird der Ziegel um den Haken herum „bearbeitet“, ist eine mängelfreie Abnahme durch den Sachverständigen ausgeschlossen.
Bei der Montage von Aufdach-Solaranlagen besteht eine weit verbreitete Problematik beim Einbau von Halterungen als sogenannte Dachhaken.
Werden die Halterungen ohne statischen Nachweis montiert oder wird der Ziegel um den Haken herum „bearbeitet“, ist eine mängelfreie Abnahme durch den Sachverständigen ausgeschlossen.
Um preiswerte und renditefähige PV-Anlagen zu verkaufen, werden dem Kunden zum Beispiel durch Solarteure und diverse Elektrofirmen recht günstige, häufig ungeeignete Dachhaken angeboten, um die Konstruktionen von Aufdach-Solaranlagen aufzunehmen.
Hierbei kommt es häufig vor, dass ein Dachdeckerbetrieb als Subunternehmer eingesetzt wird, welcher diese fragwürdigen Halterungen am Dach montieren soll.


Problematisch ist, dass der ausführende Dachdecker bei der Montage gleich mehrere Risiken eingeht, und dies für einen untergeordneten Umsatz.
Schäden durch fehlerhafte und/oder falsch montierte Solarhalter
Die grundsätzliche Problematik liegt darin, dass die Dachdeckung z.B. mit Ziegeln oder Dachsteinen regelwidrig bearbeitet werden muss. Hierbei wird sehr häufig das Bedachungsmaterial „geflext“, beschnitten oder mit einem Werkzeug bearbeitet.
Hierdurch können Schäden an der Eindeckung oberhalb und unterhalb der Dachhaken entstehen.


Diese Schäden werden oftmals erst Jahre später festgestellt!


Diese Art der Bearbeitung ist im Regelwerk das Deutschen Dachdachdeckerhandwerks unzulässig und unerwünscht.


Vermeiden Sie dieses Risiko

Eine Begutachtung und Überprüft durch den Sachverständigendigen kann Folgeschäden verhindern.
Der Sachverständige überprüft den erforderlichen Befestigungsnachweis, ob eine  bauaufsichtliche Zulassung oder ein Prüfzeugnis der Halter vorliegt.
Oder, ob ein Einzelnachweis für die schon eingebauten Dachhaken geführt wurde.
Ebenso sollte die grundlegende Eindeckmöglichkeit der Dachhaken geprüft werden und ob der Brandschutz nach der Gültigen Landesbauverordnung eingehalten wurde.



 
 
E-Mail
Anruf