Übersicht meiner Leistungen



Gutachten und Bewertung von Dach- Wand und Abdichtungsarbeiten

Gebäudeenergieberater (Energieeffiezienz Berater)


Das Gutachten ist das Ergebnis der Sachverständigentätigkeit. Der Sachverständiger stellt auf Basis von Messungen, Prüfungen und Beurteilungen seine Ergebnisse in einem Gutachten zusammen. Dieses kann Ihnen behilflich sein, um die richtige Entscheidung für anstehende Baumaßnahmen zu treffen, Beweise in Schadens- oder Streitfällen zu sichern oder um in bestimmten Fällen eine korrekte Stellungnahme erstellen zu können.
Die Betreuung durch einen Dach Gutachter bei Ihrer geplanten Baumaßnahme von Beginn an, erspart Kosten bei der geplanten Ausführung, sowie Ärger durch mangelhafte Leistung.
Wir erstellen Gutachten für Bauherren, Hauskäufer und Verkäufer, Gewerbetreibende, Handwerks- und Immobilienunternehmen.



Privatgutachten


Ein Privatgutachten wird von einem Auftraggeber (Partei) in Auftrag gegeben, hierbei wird der Sachverhalt, die Sicherung von Beweisen, auf unparteiischer Basis festgehalten.
Nach Feststellung des Sachverhaltes und Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt wird der Auftraggeber entscheiden, welche weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.
Ein qualifiziertes Privatgutachten dient in vielen Fällen zum sofortigen Einlenken des Verursachers. Hierdurch können lange und teure Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich verhindert werden.


Schiedsgutachten


Bei einem Schiedsgutachten einigen sich beide Parteien auf einen gemeinsamen Gutachter.

Die Aufgabe des Gutachters ist es, die Streitsache aus seiner Sicht neutral, unparteiisch und fachlich kompetent zu beurteilen. Hierbei ist zu beachten, dass der Schiedsgutachter die Funktion eines Schiedsgerichtes übernimmt.
Vorausgesetzt, dass alle Beteiligten ein gemeinsames Schiedsgutachten in Auftrag geben.


Versicherungsgutachten


Versicherungsgutachten werden zur finanziellen Regulierung durch den Versicherer benötigt.



Gerichtsgutachten


Hierbei handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem ein Sachverständiger von einem Gericht bestellt wird.

Ein Gutachten welches durch eine Privatperson in Auftrag gegeben wird, bezeichnet man als Privatgutachten. Ein Gerichtsgutachten kommt dann zum Einsatz, wenn es innerhalb eines Rechtsstreits zu einer Bewertung kommen soll.

Hierbei muss eine der Parteien, die an dem Rechtsstreit beteiligt sind, den Antrag auf ein solches Gutachten stellen. Nicht immer werden diese Anträge genehmigt, vieles hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Ebenfalls muss hierbei klar definiert sein, wer der Gegner des Antragsstellers ist.

Sehr häufig geht es darum, einen Mangel festzustellen und durch einen Gutachter in seinem Gutachten bestätigen zu lassen.

Der Antragssteller hat hierbei die Möglichkeit einen Sachverständigen vorzuschlagen.

Bei der Erstellung des Gutachtens geht es vielmehr darum, welche Aufgaben hierbei genau aufgegeben werden. Diese Aufgabenstellung bestimmt das Gericht nach der Stellung des Antrags. Der Gutachter hat anschließend die Aufgabe, dem Beschluss Folge zu leisten und die aufgeführten Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls sicherzustellen.

Die streitenden Parteien müssen auf das Ergebnis und die Ausarbeitung des Gutachters warten.


 

Planung und Massenermittlung


Bei der Planung oder Umsetzung einer Idee ist die umfangreiche Beratung eine wichtige Orientierungshilfe. Ziel ist es hierbei Planungs- und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Eine Beratung gibt Ihnen die notwendige Sicherheit bei der Privaten oder gewerblichen Investition

Selbstverständlich unterstützen wir sie bei der Kostenermittlung, Feststellung des jeweiligen Zustandes mit einer geeigneten Ausführungsempfehlung.

Hierbei sind die Bedeutung und Auswahl der geeigneten Bedachungsstoffen von großer Bedeutung.

Für eine notwendige Transparenz der Werkstoffe und der korrekten Massenermittlung stehen wir mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und Ermittlung aller benötigten Massen zur Verfügung.

  

 

Baubegleitende Maßnahme von A bis Z

 

Die Überprüfung der bestellten Leistung und Beschaffenheit der Materialien ist zwingend erforderlich, damit das Ziel der Maßnahme erreicht wird

Während der Ausführung kann es zu Abweichungen oder Veränderungen kommen, diese können im Rahmen der Baubegleitung frühzeitig überprüft und korrigiert werden.

Dies gilt besonders für Leistungen, die bei der Endabnahme nicht mehr zerstörungsfrei beurteilt werden können.

Als Spezialist für das Dach (z.B. bei Dachsanierungen- oder Erstellung neuer Dächer) kann ich mit meinem speziellen Fachwissen die Qualitätskontrolle für die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik durchführen und die komplette Abwicklung der Dach-Baustelle übernehmen:

Weitere Gutachter / Sachverständigenleitungen


  • Erstellung von Aufmaßen und Überprüfung
  • Ausführungsplanung
  • Erstellung von Ausschreibung
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Schadenanalyse
  • Angebotsanalyse
  • Dokumentation der Bauleistungen mit Fotostatus und Berichten
  • Feststellen von Leistungsständen
  • Prüfung von Teil- und Endrechnungen
  • Kontrolle von Mängel Beseitigungen 

 
 
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